Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Den gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese werden durch Auftragserteilung anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
(2) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und fremden Bedingungen werden schon jetzt widersprochen. Sie gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer und gelten im Zweifel nur für den Einzelfall.
§ 2 Leistungsumfang
Die vorliegenden AGB gelten für Verträge und Maßnahmen der TRAINALYZED GmbH, deren Gegenstand die Erbringung von Dienstleistungen im Sport- und Ernährungsbereich (Training/ Wettkampf), insbesondere die Entwicklung und der Vertrieb von Software- und Onlineanwendungen, sowie die Planung, Auswertung, Beratung, Schulung und Betreuung von Personen, die Durchführung von Leistungs-, medizinischer und funktioneller Diagnostik, biomechanischen Untersuchungen sowie von aerodynamischen und biomechanischen Material- und Positionsoptimierungen, die Vermarktung und Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen im Sport- und Ernährungsbereich, der Handel von Sportartikeln, Sportmaterial, Sportequipment, Nahrungsergänzungsmitteln und medizinischen Geräten, die Herstellung von Spezialteilen im Sportbereich und die Entwicklung und Herstellung von Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln und Textilien sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten ist.
§ 3 Persönliche Daten
(1) Der Auftraggeber ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einverstanden. Der Auftraggeber ist bis zum Zeitpunkt eines persönlichen Widerrufs damit einverstanden, Informations- und Werbematerial (ausschließlich von der TRAINALYZED GmbH) zu erhalten. Der Auftraggeber kann sein Einverständnis jederzeit und ohne Nennung von Gründen zurücknehmen.
(2) Die gewonnenen (Test-) Ergebnisse, medizinischen Daten, gefertigten Protokolle und Gutachten sowie sonstige schriftliche Ausführungen dürfen durch den Auftragnehmer verwendet und gespeichert werden. Werden diese Daten zum Nutzen des jeweiligen Auftraggebers verwendet, werden die Daten kundenindividuell gespeichert. Die gewonnenen Daten tragen auch dazu bei, die Servicequalität der TRAINALYZED GmbH zu verbessern. Dazu werden die Daten dann anonymisiert und aggregiert (nicht kundenindividuell) durch die TRAINALYZED GmbH gespeichert.
(3) Dritten gegenüber ist der Auftragnehmer zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(4) Sollte die TRAINALYZED GmbH zukünftig beabsichtigen, die erhobenen Daten an Dritte bzw. Kooperationspartner weiterzugeben, bedarf dies der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Angebote der TRAINALYZED GmbH auf deren Internetseiten stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der TRAINALYZED GmbH Waren und/oder Dienstleistungen zu bestellen.
(2) Durch das Bestellen der gewünschten Waren und/oder Dienstleistungen durch das Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars im Internet, mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon, postalisch oder durch das Anklicken eines Knopfes wie „Buchen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt beim Kauf einer Dienstleistung mit dem Versand unserer Bestätigung oder beim Kauf einer Ware mit der Lieferung der Ware oder dem Versand einer Bestätigung durch uns zustande.
§ 5 Vergütung
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.
(2) Die Vergütung ist im Zweifel sofort nach Leistungserbringung durch die TRAINALYZED GmbH ohne Abzug fällig. Besteht die Dienstleistung in dem Erbringen von Trainingsberatung bzw. fortlaufender Trainingsplanung, wird die Vergütung zum 5. des laufenden Trainingsmonats fällig.
(3) Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich. Ist in der Rechnung ein abweichender Fälligkeitszeitpunkt nach Kalendertag bestimmt, so ist dieser Tag maßgeblich.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Dazu gehört insbesondere:
– wahrheitsgemäßes Ausfüllen der zur Verfügung gestellten Frage- und Anamnesebögen
– Angabe von Vorerkrankungen/Allergien etc., wenn nicht bereits geschehen
– Zurverfügungstellung von Trainings-, Wettkampf- und Diagnostikdaten soweit bereits verfügbar und vom Auftragnehmer verlangt
(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung beeinträchtigen könnte.
§ 7 Leistungszeit
(1) Die beim Buchen von diagnostischen Untersuchungen durch den Auftraggeber angegebenen Termine bedürfen der Bestätigung durch die TRAINALYZED GmbH. Hierbei behält sich die TRAINALYZED GmbH vor, ggf. einen anderen, für Auftragnehmer und für den Auftraggeber zumutbaren Termin festzulegen.
(2) Der Beginn der Trainingsberatung bzw. -planung wird zwischen den Parteien individuell vereinbart und richtet sich nach dem vom Kunden gewünschten Starttermin.
(3) Das Einhalten der Leistungsverpflichtungen der TRAINALYZED GmbH setzt das rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllen der Verpflichtungen des Auftraggebers als Vertragspartner voraus. Alle zum Erfüllen der Leistung notwendigen Fragebögen/Formulare und sonstigen benötigten Informationen sind vom Kunden mind. 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin auszufüllen und/oder zu übermitteln.
(4) Im Falle des Kaufs einer Sache/Ware gehören zu den Verpflichtungen des Kunden ggf. das schriftliche Übermitteln der notwendigen Angaben zum näheren Spezifizieren der Sache/Ware; z.B. Angaben zu Körpermaßen bei der Bestellung von Bekleidung.
(5) Die Lieferung von Sachen/Waren erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse.
(6) Angaben über die Lieferfristen für Sachen/Waren sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass die TRAINALYZED GmbH selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird.
(7) Sollte eine vom Kunden bestellte Ware/Sache wider Erwarten aus von der TRAINALYZED GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, behält sich die TRAINALYZED GmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Die TRAINALYZED GmbH wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
§ 8 Verhinderung und Ausfall
(1) Bei Verhinderung hat der Auftraggeber schnellstmöglich, spätestens 48 Stunden vor Trainings-/Maßnahmenbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar gestaffelt wie folgt berechnet:
– bis 24 Stunden vor Beginn werden 50% der vereinbarten Kosten berechnet
– ab 24 Stunden vor Beginn werden 100% der vereinbarten Kosten berechnet
(2) Sollte der Auftragnehmer kurzfristig verhindert sein und daraufhin das Training/die Maßnahme abgesagt werden müssen, so können gegenüber dem Auftragnehmer keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Wurden Trainingseinheiten/Maßnahmen bereits bezahlt, so werden diese gutgeschrieben oder (anteilig) erstattet.
§ 9 Kündigung
Wurde vertraglich eine flexible Vertragslaufzeit vereinbart bzw. wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit monatlich zum Ende des jeweils nächsten Kalendermonats schriftlich kündigen. Das Recht zur beiderseitigen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Liegt die Leistung in dem Verkauf und Liefern von Waren, so verbleiben die bestellten Waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum der TRAINALYZED GmbH.
§ 11 Widerrufsrecht
§ 11.1 Widerrufsbelehrung
(1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und bei Dienstleistungen als Leistung nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.
(2) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache, soweit die Leistungen in der Überlassung von Sachen bestehen. Der Widerruf ist zu richten an:
TRAINALYZED GmbH, David-Gilly-Straße 1 in 14469 Potsdam
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An TRAINALYZED GmbH | David-Gilly-Straße 1 | 14469 Potsdam | Deutschland | info@trainalyzed.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
—————————————
(*) Unzutreffendes streichen.
§11.2 Widerrufsfolgen
(1) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
(2) Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (TRAINALYZED GmbH, David-Gilly-Straße 1 in 14469 Potsdam) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren müssen Sie nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(3) Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 50 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
(4) Haben Sie verlangt, dass eine vereinbarte Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 11.3 Ausschluss Widerrufsrecht
(1) Ein Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
(2) Ein Widerrufsrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen bei Audio- und Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, DVDs, CD-ROMs) sowie bei Software, wenn Sie diese bereits entsiegelt haben.
(3) Ein Widerrufsrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen bei der Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
(4) Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten vorzeitig, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit dem Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren.
(5) Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
§ 12 Gesundheitliche Eignung
(1) Die von der TRAINALYZED GmbH durchgeführten Untersuchungen oder Trainingsprogramme und -übungen erfordern zum Teil einen maximalen körperlichen Einsatz und führen dadurch zu einer starken körperlichen Belastung. Die Teilnahme an Untersuchungen oder Trainingsprogrammen und Trainingsübungen erfolgt in jedem Fall freiwillig und auf eigene Gefahr. Voraussetzung für die Teilnahme an leistungsdiagnostischen Untersuchungen ist daher die gesundheitliche und körperliche Eignung für diese Maßnahmen.
(2) Vor Betreuungsbeginn ist der Auftragnehmer bemüht, den Gesundheitszustand des Auftraggebers durch Tests, Anamnesegespräche und Ausfüllen von Anamnesefragebögen einzuschätzen. Die wahrheitsgemäße Beantwortung vorausgesetzt, ersetzen diese aber keine ärztliche Einschätzung des Gesundheitszustandes. Daher übernimmt die TRAINALYZED GmbH keine Gewähr für die Eignung des Auftraggebers für die von dem Auftragnehmer durchzuführenden Maßnahmen. Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung des Auftraggebers ist stets ein Arzt zu konsultieren. Die TRAINALYZED GmbH übernimmt keinerlei Haftung
für gesundheitliche Schäden des Auftraggebers.
(3) Bei jeglichen Anzeichen negativer gesundheitlicher Auswirkungen des Trainings, ist dieses abzubrechen und umgehend ein Arzt zu konsultieren.
§ 13 Haftung und Gewährleistung
(1) Die TRAINALYZED GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter haften nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn sie betreffen vertragswesentliche Pflichten, die Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder es wurde zuvor ein Mangel arglistig verschwiegen, der sodann zu einem Schaden geführt hat. Zudem wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss vorhersehbar und typisch waren.
(2) Die durch die TRAINALYZED GmbH betreuten Trainings, Tests oder sonstige damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen können zu höheren körperlichen Belastungen führen. Die Teilnahme ist jederzeit freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. Dies gilt auch für solche Schäden, die auf Belastung oder zuvor bestehenden Krankheiten/Zuständen des Auftraggebers zurückzuführen sind und zuvor nicht durch den Auftraggeber mitgeteilt wurden. Für durch die TRAINALYZED GmbH vermittelte Leistungen Dritter besteht ebenfalls keine Haftung.
Bei Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung oder Hausordnungen externer Sportstätten, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für entstandene Schäden.
(3) Bei der Teilnahme Minderjähriger an durch die TRAINALYZED GmbH
durchzuführenden Maßnahmen sind die Erziehungsberechtigten zum Führen der Aufsichtspflicht verantwortlich und haben für ausreichende Aufsicht zu sorgen. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Gewährleistung bzw. Haftung.
(4) Trotz größter Sorgfalt in der Durchführung der trainingsbezogenen Maßnahmen durch die TRAINALYZED GmbH übernimmt die TRAINALYZED GmbH keinerlei Gewähr dafür, dass die von ihr gemachten ngaben/Ratschläge/Informationen der Richtigkeit entsprechen und die durch die Maßnahmen bezweckte Wirkung eintritt. Ein ausbleibender Trainingserfolg beim Auftraggeber stellt keinen Mangel der Leistung des Auftragnehmers dar.
(5) Für die von der TRAINALYZED GmbH gelieferten Waren übernimmt diese
Gewährleistung und Haftung nur in dem Umfang, in dem der jeweilige Hersteller der Waren Gewährleistung und Haftung übernimmt. Weitergehende Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, wenn der TRAINALYZED GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
§ 14 Mietgeschäfte
§ 14.1 Vertragspartner und Vertragsdauer
§ 14.1.1 Vertragspartner
(1) Vertragspartner sind der Mieter/die Mieterin (nachfolgend „Mieter“) und die TRAINALYZED GmbH, David-Gilly-Straße 1 | 14469 Potsdam | Deutschland (nachfolgend „Vermieter“). Mit Lieferung eines Mietgegenstandes des Vermieters (nachfolgend „Mietgerät“) entsteht zwischen Mieter und Vermieter ein Vertrag. Bei einer Buchung über die Webseite https://trainalyzed.com gelten für den Vertragsschluss und die Online-Buchung an sich die Bestimmungen der AGB der TRAINALYZED GmbH. Für die Vermietung des Mietgeräts und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten gelten dagegen diese Mietbedingungen.
(2) Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter ein Mietgerät für die Dauer des Vertrags in gebrauchstauglichem Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages den vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Es gelten die bei Anmietung gültigen Preise.
§ 14.1.2 Vertragsdauer und Verzugshaftung
(1) Das Mietverhältnis über das Mietgerät ist auf einen bei Anmietung gewählten Zeitraum geschlossen.
(2) Kommt es zu einem Verzug der Rückgabe, findet eine Verlängerung des Mietvertrages um 7 Tage statt.
(3) (3) Gibt der Mieter das Mietgerät – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Miet-dauer nicht an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt zu verlangen. Dieses Entgelt beläuft sich bei einer zuvor vereinbarten Mietdauer von bis zu 14 Tagen auf 50% des ursprünglichen Rechnungsbetrages, ansonsten auf 50% der vereinbarten Monatsmiete. Die entsprechenden Verzugsgebühren sind auf der Rechnung ausgewiesen.
(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen, wenn der Mieter den Verzug vertreten hat.
§ 14.1.3 Frühzeitige Rückgabe
(1) Gibt ein Mieter das Mietgerät vor dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietdauer ab, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Differenzbetrages.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 14.2 Gebrauch und Rückgabe des Mietgeräts / Anzeige von Schäden und sonstige Pflichten
§ 14.2.1 Zustand Mietgerät und unerlaubte Nutzung
(1) Der Vermieter stellt dem Mieter das Mietgerät in fachgerechtem und gebrauchstauglichem Zustand sowie gereinigt zur Verfügung.
(2) Der Mieter bestätigt, dass er sich mit der Funktionsweise des Mietgeräts und mit den technischen Vorrichtungen vertraut gemacht hat.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät schonend und fachgerecht zu gebrauchen.
(4) Dem Mieter ist es untersagt, das Mietgerät unter Drogen und Alkoholeinfluss zu benutzen.
(5) Umbauten und sonstige Eingriffe am Mietgerät sind dem Mieter untersagt.
§ 14.2.2 Anzeigepflichten
(1) Sollten während des Gebrauchs verschuldet oder unverschuldet Schäden entstehen, zeigt der Mieter dem Vermieter diese Schäden unverzüglich an. Dabei hat der Mieter die Pflicht, den Vermieter über alle Einzelheiten des Schadenhergangs zu unterrichten.
(2) Führt ein Schaden dazu, dass das Mietgerät nicht mehr gebrauchstauglich ist, stellt die Vermieter dem Mieter ein gleichwertiges Mietgerät als Ersatz zur Verfügung. Eine Haftung gemäß Ziffer 3. bleibt unberührt.
§ 14.2.3 Umtausch
(1) Bei Umtausch des Mietgeräts ist der Vermieter berechtigt, eine Monatsmiete zu erheben, es sei denn, der Umtausch beruht auf einem bereits bei der Aushändigung vorliegendem Mangel.
(2) Bei Wechsel in eine höhere Preiskategorie ist der Differenzbetrag zu entrichten.
(3) Wird in eine niedrigere Kategorie gewechselt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrags.
§ 14.2.4 Meldepflicht bei Diebstahl und Unfall
(1) Im Falle eines Diebstahls oder Unfalls hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu verständigen oder hinzuzuziehen. Widrigenfalls haftet der Mieter dem Vermieter für aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstandene Schäden.
§ 14.2.5 Rückgabe
(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät nach Beendigung des Mietvertrags grundsätzlich in demselben Zustand, in dem es ihm übergeben wurde, zurückzugeben, abgesehen von üblicher Verunreinigung.
(2) Die Rückgabe des Mietgeräts erfolgt am letzten Miettag mittels Paketversand.
(3) Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen.
§ 14.3 Haftung des Mieters für Schäden und Verlust
§ 14.3.1 Allgemeine Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für während der Mietzeit entstandene fahrlässige und vorsätzliche Beschädigungen, den Verlust und/oder Verletzungen sonstiger vertraglicher Obliegenheiten.
(2) Kommt es infolge eines Schadens am Mietgerät, den der Mieter zu vertreten hat, zu konkreten Mietausfällen durch eine längere Reparatur, haftet der Mieter für jeden Reparaturtag (Richtpreis Verlängerungsmonat).
(3) Bei Zerstörung des Mietgeräts bemisst sich die Haftung nach dem aktuellen Preis des entsprechenden Mietgeräts gemäß aktueller Verkaufspreisliste des Vermieters.
(4) Bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Beschädigungen haftet der Mieter insbesondere für Reparaturkosten und Ersatzteile.
(5) Weitergehende Schäden bleiben unberührt.
§ 14.3.2 Haftung bei Diebstahl
(1) Der Mieter haftet dem Vermieter auch für Diebstahl oder bei einem anderweitigen Verlust des Mietgeräts. Im Falle des Diebstahls und Verlusts haftet der Mieter bis zu der Höhe des jeweils aktuellen Preises der Verkaufsliste des Vermieters. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.
§ 14.3.3 Erstattung der Haftungssumme
(1) Sollte das Mietgerät nach einem Diebstahl wieder aufgefunden werden, wird der Vermieter dem Mieter die Haftungssumme nach Ziffer 3.2. erstatten, sofern das Mietgerät in diesem Falle noch in einem Zustand ist, in dem der Vermieter dieses nach billigem Ermessen weiterhin vermieten kann. Der Vermieter übt das billige Ermessen aus Sicht einer Fachperson aus und teilt dem Mieter gegebenenfalls und aus Kulanz die Grundlagen der Entscheidung mit.
§ 14.3.4 Zusatzausrüstung
(1) Alle Mietgeräte sind mit dem notwendigen Zubehör zur Nutzung ausgestattet. Fehlende Teile müssen vom Mieter bei der Rückgabe bezahlt werden.
§ 14.4 Versicherung
(1) Der Vermieter schließt für das Mietgerät eine Geräteversicherung gegen Gerätebruch und Elementarschäden ab. Die Versicherungspauschale der Geräteversicherung ist im Mietpreis enthalten.
(2) Das Haftpflichtrisiko des Mieters ist nicht versichert. Ein Haftpflichtschutz besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Schäden an Reifen und sonstigen Verschleißteilen sind vom Versicherungsumfang ausgeschlossen.
(4) Der Eigenanteil des Mieters beträgt im Schadensfall bei Mietgeräten 100 EUR.
(5) Der Mieter haftet unbegrenzt für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden am Mietgerät.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist ausschließlicher Gerichtsstand Potsdam.
(2) Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
(4) Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.