Allgemeine Mietbedingungen

§ 1 Vertragspartner und Vertragsdauer 
§ 1.1 Vertragspartner
(1) Vertragspartner sind der Mieter/die Mieterin (nachfolgend „Mieter“) und die TRAINALYZED GmbH, David-Gilly-Straße 1 | 14469 Potsdam | Deutschland (nachfolgend „Vermieter“). Mit Lieferung eines Mietgegenstandes des Vermieters (nachfolgend „Mietgerät“) entsteht zwischen Mieter und Vermieter ein Vertrag. Bei einer Buchung über die Webseite https://trainalyzed.com gelten für den Vertragsschluss und die Online-Buchung an sich die Bestimmungen der AGB der TRAINALYZED GmbH. Für die Vermietung des Mietgeräts und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten gelten dagegen diese Mietbedingungen.
(2) Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter ein Mietgerät für die Dauer des Vertrags in gebrauchstauglichem Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages den vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Es gelten die bei Anmietung gültigen Preise.

§ 1.2 Vertragsdauer und Verzugshaftung
(1) Das Mietverhältnis über das Mietgerät ist auf einen bei Anmietung gewählten Zeitraum geschlossen.
(2) Kommt es zu einem Verzug der Rückgabe, findet eine Verlängerung des Mietvertrages um 7 Tage statt.
(3) (3) Gibt der Mieter das Mietgerät – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Miet-dauer nicht an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt zu verlangen. Dieses Entgelt beläuft sich bei einer zuvor vereinbarten Mietdauer von bis zu 14 Tagen auf 50% des ursprünglichen Rechnungsbetrages, ansonsten auf 50% der vereinbarten Monatsmiete. Die entsprechenden Verzugsgebühren sind auf der Rechnung ausgewiesen.
(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen, wenn der Mieter den Verzug vertreten hat.

§ 1.3 Frühzeitige Rückgabe
(1) Gibt ein Mieter das Mietgerät vor dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietdauer ab, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Differenzbetrages.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 2 Gebrauch und Rückgabe des Mietgeräts / Anzeige von Schäden und sonstige Pflichten
§ 2.1 Zustand Mietgerät und unerlaubte Nutzung
(1) Der Vermieter stellt dem Mieter das Mietgerät in fachgerechtem und gebrauchstauglichem Zustand sowie gereinigt zur Verfügung.
(2) Der Mieter bestätigt, dass er sich mit der Funktionsweise des Mietgeräts und mit den technischen Vorrichtungen vertraut gemacht hat.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät schonend und fachgerecht zu gebrauchen.
(4) Dem Mieter ist es untersagt, das Mietgerät unter Drogen und Alkoholeinfluss zu benutzen.
(5) Umbauten und sonstige Eingriffe am Mietgerät sind dem Mieter untersagt.

§ 2.2 Anzeigepflichten
(1) Sollten während des Gebrauchs verschuldet oder unverschuldet Schäden entstehen, zeigt der Mieter dem Vermieter diese Schäden unverzüglich an. Dabei hat der Mieter die Pflicht, den Vermieter über alle Einzelheiten des Schadenhergangs zu unterrichten.
(2) Führt ein Schaden dazu, dass das Mietgerät nicht mehr gebrauchstauglich ist, stellt die Vermieter dem Mieter ein gleichwertiges Mietgerät als Ersatz zur Verfügung. Eine Haftung gemäß Ziffer 3. bleibt unberührt.

§ 2.3 Umtausch
(1) Bei Umtausch des Mietgeräts ist der Vermieter berechtigt, eine Monatsmiete zu erheben, es sei denn, der Umtausch beruht auf einem bereits bei der Aushändigung vorliegendem Mangel.
(2) Bei Wechsel in eine höhere Preiskategorie ist der Differenzbetrag zu entrichten.
(3) Wird in eine niedrigere Kategorie gewechselt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrags.

§ 2.4 Meldepflicht bei Diebstahl und Unfall
(1) Im Falle eines Diebstahls oder Unfalls hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu verständigen oder hinzuzuziehen. Widrigenfalls haftet der Mieter dem Vermieter für aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstandene Schäden.

§ 2.5 Rückgabe
(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät nach Beendigung des Mietvertrags grundsätzlich in demselben Zustand, in dem es ihm übergeben wurde, zurückzugeben, abgesehen von üblicher Verunreinigung.
(2) Die Rückgabe des Mietgeräts erfolgt am letzten Miettag mittels Paketversand.
(3) Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen.

§ 3 Haftung des Mieters für Schäden und Verlust
§ 3.1 Allgemeine Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für während der Mietzeit entstandene fahrlässige und vorsätzliche Beschädigungen, den Verlust und/oder Verletzungen sonstiger vertraglicher Obliegenheiten.
(2) Kommt es infolge eines Schadens am Mietgerät, den der Mieter zu vertreten hat, zu konkreten Mietausfällen durch eine längere Reparatur, haftet der Mieter für jeden Reparaturtag (Richtpreis Verlängerungsmonat).
(3) Bei Zerstörung des Mietgeräts bemisst sich die Haftung nach dem aktuellen Preis des entsprechenden Mietgeräts gemäß aktueller Verkaufspreisliste des Vermieters.
(4) Bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Beschädigungen haftet der Mieter insbesondere für Reparaturkosten und Ersatzteile.
(5) Weitergehende Schäden bleiben unberührt.

§ 3.2 Haftung bei Diebstahl
(1) Der Mieter haftet dem Vermieter auch für Diebstahl oder bei einem anderweitigen Verlust des Mietgeräts. Im Falle des Diebstahls und Verlusts haftet der Mieter bis zu der Höhe des jeweils aktuellen Preises der Verkaufsliste des Vermieters. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

§ 3.3 Erstattung der Haftungssumme
(1) Sollte das Mietgerät nach einem Diebstahl wieder aufgefunden werden, wird der Vermieter dem Mieter die Haftungssumme nach Ziffer 3.2. erstatten, sofern das Mietgerät in diesem Falle noch in einem Zustand ist, in dem der Vermieter dieses nach billigem Ermessen weiterhin vermieten kann. Der Vermieter übt das billige Ermessen aus Sicht einer Fachperson aus und teilt dem Mieter gegebenenfalls und aus Kulanz die Grundlagen der Entscheidung mit.

§ 3.4 Zusatzausrüstung
(1) Alle Mietgeräte sind mit dem notwendigen Zubehör zur Nutzung ausgestattet. Fehlende Teile müssen vom Mieter bei der Rückgabe bezahlt werden.

§ 4 Versicherung
(1) Der Vermieter schließt für das Mietgerät eine Geräteversicherung gegen Gerätebruch und Elementarschäden ab. Die Versicherungspauschale der Geräteversicherung ist im Mietpreis enthalten.
(2) Das Haftpflichtrisiko des Mieters ist nicht versichert. Ein Haftpflichtschutz besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Schäden an Reifen und sonstigen Verschleißteilen sind vom Versicherungsumfang ausgeschlossen.
(4) Der Eigenanteil des Mieters beträgt im Schadensfall bei Mietgeräten 100 EUR.
(5) Der Mieter haftet unbegrenzt für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden am Mietgerät.

§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist ausschließlicher Gerichtsstand Potsdam.
(2) Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
(4) Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

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